Unerwünschte Wirkungen melden

Das Wissen über die Sicherheit von Arzneimitteln und Impfstoffen ist zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung nicht vollständig. Daher sieht das deutsche Arzneimittelgesetz vor, dass nach der Zulassung die Erfahrungen bei der Anwendung fortlaufend gesammelt und ausgewertet werden müssen. Dabei spielen auch die Apotheken vor Ort eine wesentliche Rolle. Sie geben gemeldete Nebenwirkungen an die zuständigen Stellen weiter. Sprechen Sie uns gerne zu unerwünschten Wirkungen an – wir beraten Sie vor Ort in unserer Apotheke.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/allein-der-verdacht-genuegt-120498/

 

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