Belastungsgrenze im Blick haben  

Belastungsgrenze im Blick haben  

Wer als gesetzlich Krankenversicherte/r ein Medikament vom Arzt verschrieben bekommt, muss in der Apotheke normalerweise eine Zuzahlung an seine gesetzliche Krankenkasse leisten.

Erreichen Sie die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens, können Sie sich von diesen Zuzahlungen befreien lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Schwelle schon bei einem Prozent des Einkommens. Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihre Belastungsgrenze – und sobald Sie sie erreicht haben, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Den Zuzahlungsbefreiungsrechner gibt es übrigens ganz praktisch auf APONET.

Quelle: https://www.aponet.de/service/krankenkasse/zuzahlungsrechner

 

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