Erster Berechtigungsschein für Schutzmasken: Nur noch bis 28. Februar

Nur noch bis zum Ende dieses Monats – 28. Februar – können Sie Ihren Berechtigungsschein 1 für FFP2-Masken in der Apotheke einlösen. Wer älter als 60 Jahre oder Risikopatient ist, hat einen entsprechenden Brief mit zwei Berechtigungsscheinen erhalten. Berechtigungsschein 2 ist dagegen noch bis 15. April gültig. Mit einer Eigenbeteiligung von zwei Euro erhalten Sie jeweils sechs Schutzmasken. Bei Fragen rund um die Ausgabe von FFP2-Masken stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle: https://www.aponet.de/artikel/ffp2-masken-warum-habe-ich-gutscheine-im-briefkasten-23029

 

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